Als Mitglied des Jagdvereins Hessenjäger Kassel e.V. erhalten Sie über unseren Gruppenvertrag den Versicherungsschutz der Gothaer-Jagdhaftpflichtversicherung ca. 40% günstiger. Ab 31,- Euro pro Jahr sind Sie komplett abgesichert!

Warum haben die Hessenjäger den Gruppenvertrag gerade mit der Gothaer-Versicherung gemacht?

In Deutschland gibt es diverse Anbieter von Jagdhaftpflichtversicherungen. Seit vielen Jahren belegt die Gothaer die ersten Ränge bei Tests und Preisvergleichen in diversen Fachzeitschriften. Zwei Beispiele finden Sie hier:

Warum brauche ich als Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Lösung seines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen muss.

Für wen ist die Jagdhaftpflichtversicherung wichtig?

Die Jagdhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für:

  • Jäger
  • Jagdpächter und Jagdherren
  • Förster
  • Forstbeamte
  • Berufsjäger
  • Jagdaufseher
  • Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
  • Ausländische Jagdgäste

Wer ist versichert?

Die Jagdhaftpflicht schützt nicht nur Sie als Vertragspartner, sondern auch:

  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
  • nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z.B. Ihre Ehefrau oder Kinder)

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Bei dem Gruppenversicherungsvertrag der Hessenjäger Kassel e.V. beträgt die Deckungssumme 3 Mio, 6 Mio und 15 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was ist versichert?

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, z.B. als:

  • Jäger/Forstbeamter
  • Hundehalter/Falkner
  • Jagdpächter/Jagdveranstalter
  • Berufsjäger/Jagdaufseher
  • Waffenbesitzer
  • Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs-und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier

Dabei ersetzt die Versicherung den Schaden, den Sie einem Anderen zugefügt haben, z.B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.

Welche Risiken sind versichert?

Die Gothaer bietet Ihnen ein kapitales Deckungskonzept für eine zeitgemäße Absicherung Ihres Jagdrisikos, zum Beispiel für die Haftung aus:

  • unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Halten und Gebrauch von Jagdhunden und Beizvögeln
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • erlaubtem Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
  • nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Weiterhin mitversichert sind:

  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
  • weltweiter Versicherungsschutz, innerhalb Europas jetzt mit Kautionsklausel
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
  • Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
  • Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
  • Verzicht auf Haftungseinwand

Wofür wird geleistet?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.

Die Gothaer prüft die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.

Wenn ja, leistet die Versicherung die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.

Wenn nein, wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt die Gothaer den Prozess und trägt die Kosten.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Jedoch verlangen einige Jägerreiseländer den Abschluss einer Jagd-Haftpflichtversicherung vor Ort. Dennoch ist Ihr Versicherungsschutz bei der Gothaer auch in einem solchen Fall von erheblicher Bedeutung, da er Sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Nein. Die Versicherung leistet ab dem ersten Euro. Sie brauchen keinen Eigenanteil zu übernehmen.

 

 

Ansprechpartner für den Gothaer Gruppenvertrag

Herr Volker Dippel

Tel.: 0561 – 81 47 53
Mobil: 0163 – 46 26 039

e-Mail: volker.dippel@hessenjaeger-kassel.de

 

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