Nutzung des Schießstandes – Allgemein

Ab September 2022, wenn der neue Jungjägerkurs die Schießausbildung beginnen wird, soll auch wieder die alte Belegungsregelung:

1./3. Mi/ Sa für Jäger und

2./4./5. Mi/Sa für Jungjäger gelten.

Darüber hinaus wird es, in der Zeit nach Abschluss der Jungjäger Prüfungsvorbereitung 2021/22 (Anfang April 2022) jedem wieder möglich sein, an den verfügbaren Terminen Mittwoch und Samstag den Schießstand zu nutzen. Eine vorherige Anmeldung wird nach wie vor notwendig sein, wie auch bei anderen Schießplätzen, so dass auch sichergestellt ist, wenn jemand für einen längeren Zeitraum den Schießstand belegen möchte, dies auch eingeplant werden kann und grundsätzlich keine Warteschlangen beim Schießen entstehen.

Über den 19. März 2022 hinaus sind zum einen aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Corona Basisschutzmaßnahmen weiterhin nötig, und zum anderen ein verantwortungsvolles Handeln im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.

– Hierzu zählen eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen,

– das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben.

Diese Basisschutzmaßnahmen sollen auch bei uns auf dem Schießstand gelten, insbesondere eine Maskenpflicht in Innenräumen des Schießstandes, wo ein Abstand 1,5 m schwer eingehalten werden kann. Ausnahmen kann es geben, wenn im Landkreis oder der Stadt Kassel separate Verordnungen aufgrund der Pandemielage gelten sollten. Wir hoffen unseren Teil beizutragen, um weiter eine Infektionsgeschehen im Umfeld des Schießstandes zu vermeiden. Anregungen hierzu werden gerne aufgenommen.

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